Eingereicht werden können interaktive, handlungsbasierte Werke für Computer, Internet, Spielekonsolen oder mobile Endgeräte sowie neue, interaktive Formate für digitales TV, Internet oder mobile Endgeräte.
Nicht gefördert werden
Kataloge, Datenbanken, Enzyklopädien, Lernprogramme, Software, Informationsportale, Werbung oder Kunst-Installationen.
Das antragstellende Unternehmen muss nachweisen, dass es entweder ein interaktives Projekt oder einen Animationsfilm von mindestens 24 Minuten majoritär produziert hat, welches im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2006 und der Antragstellung vertrieben wurde.
Der Antragsteller muss mindestens 50% aller Rechte und bei einer Koproduktion die Mehrheit aller Rechte an dem eingereichten Projekt besitzen.
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