


Förderung der Projektentwicklung für Unternehmen mit einem Paket von europäischen Kino- und Fernsehspielfilmen, Dokumentar-, und Animationsfilmen und Serien mit Potenzial für den europäischen Markt.
Unabhängige europäische Film- und Fernsehproduktionsunternehmen mit internationaler Erfahrung, die strategische Pläne für die gleichzeitige Entwicklung mehrerer Projekte vorweisen können und die seit mindestens drei Jahren existieren.
Eingereicht werden können Pakete mit 3 bis 6 Projekten der Kategorien Kino- und Fernsehspielfilme, Animations- und kreative Dokumentarfilmprojekte sowie Serien, die sich in der Entwicklungsphase befinden.
Das antragstellende Unternehmen muss nachweisen, dass es innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Spielfilme, Dokumentarfilme oder Animationsfilme produziert hat. Die entsprechenden Werke müssen in wenigstens einem anderen Land als dem Ursprungsland vertrieben oder ausgestrahlt worden sein.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er mindestens 50% aller Rechte bzw. bei Koproduktionen die Mehrheit aller Rechte an den eingereichten Projekten besitzt.
Die Förderung wird als Subvention vergeben
Beantragt werden können zwischen 70.000 € und 190.000 € (pro Projekt können zwischen 10.000 € und 60.000 € angegeben werden)
Der Antragsteller muss einen Nachweis über die Gegenfinanzierung erbringen (Eigenkapital, nationale Förderung, Bankbürgschaft).
Unter bestimmten Voraussetzungen können während der Vertragslaufzeit weitere Fördermittel zur Entwicklung von mindestens 3 neuen Projekten beantragt werden („Slate Funding 2nd stage“)
Anhand eines Punktesystems werden automatische Punkte vergeben, z.B. für Firmen, die bereits ein mit MEDIA-Förderung entwickeltes Projekt produziert oder die das eingereichte Projekt in einer MEDIA-Trainingsinitiative entwickelt haben. Darüber hinaus gibt es flexible Punkte z.B. für die finanzielle Stabilität, das wirtschaftliche Potential und die Produktionserfahrung des Unternehmens, sowie das internationale Auswertungspotential, die Qualität und Originalität des Projekts. Bei der Beurteilung der Anträge werden die Projekte zu 40% und das Unternehmen zu 60% gewichtet.
Die Antragsunterlagen müssen bis zum entsprechenden Einreichschluss (s.o.) an die Verwaltungsagentur in Brüssel gesendet werden (Poststempel gilt).
Der Antrag muss bei Einreichung vollständig sein. Unvollständige Antragsunterlagen werden von der Kommission abgelehnt. Nachreichungen werden nicht akzeptiert.
Wird der Antrag abgelehnt, kann das gleiche Paket im Rahmen eines neuen Aufrufs eingereicht werden, sofern wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.
Ist der Antrag ungültig, darf der Antragsteller erst im Rahmen eines späteren Aufrufs ein neues Paket einreichen.
Einreichtermine:
27. November 2009 (abgelaufen)
12. April 2010 (abgelaufen)
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Richtlinien und Antragsformulare
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