


Förderung und Stärkung des Verleihs/Vertriebs europäischer audiovisueller Werke außerhalb ihres Ursprungslandes durch die Vergabe einer Referenzförderung. Unabhängige Verleiher sollen ermutigt werden, in Produktion, Marketing und Promotion nicht-nationaler, europäischer Kinofilme zu investieren.
Unabhängige, europäische Verleihunternehmen
Eingereicht werden können neuere nicht-nationale Kinospielfilme, Animationsfilme und Dokumentarfilme mit einer Mindestlänge von 60 Minuten.
Der europäische Ursprung des Films wird auf Grundlage eines Punktesystems nachgewiesen. (siehe Deckblatt)
Bei dem Film muss es sich um ein nicht-nationales Werk handeln.
Der digitale Vertrieb eines Films wird akzeptiert, wenn die Qualität der Auflösung von mindestens 1,3 K gewährleistet ist. DVD-, DVIX- oder Digital Beta-Kopien werden nicht anerkannt.
Nachgewiesen werden muss die Anzahl der bezahlten Zuschauertickets, die der eingereichte Film innerhalb des erforderlichen Referenzjahres in Deutschland erzielt hat.ccc
Grundlage für die Ermittlung der Referenzgelder ist die Angabe der bezahlten Zuschauertickets in 2009 („Generierung“) für neue nicht-nationale Filme.
Für Filme aus Deutschland, Spanien und Italien werden je nach Vertriebsterritorium zwischen 0,50 € und 0,65 € pro verkauftem Ticket vergeben, für Filme aus Frankreich und Großbritannien zwischen 0,40 € und 0,55 € und für Filme aus Ländern mit geringerer Produktionskapazität 0,70 €.
Bei Filmen aus Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien werden maximal 600.000 Tickets nach folgender Staffelung vergütet: Für bis zu 75.000 Tickets erhält das Unternehmen 150% des Betrages pro Ticket, von 75.000 bis 300.000 Tickets 100% und bis 600.000 Tickets 35%.
Die Mindestschwelle für eine Auszahlung der Fördersumme liegt für Firmen aus Deutschland, Spanien, Frankreich und Italien bei 10.000 € an generierten Geldern. Wird diese nicht erreicht, kann die generierte Summe mit der Summe des Folgejahres zusammengelegt werden.
Die generierte Summe muss entweder in Koproduktionen (Modul 1), Minimumgarantien (Modul 2) oder in P&A-Kosten (Modul 3) investiert werden („Reinvestierung“). Modul 1 und 2 harmonieren mit der selektiven Verleihförderung von MEDIA, d.h. wenn in diese beiden Module eines Filmes reinvestiert wurde, kann dieser Film ebenfalls im Rahmen der selektiven Verleihförderung eingereicht werden.
Reinvestitionsprojekte dürfen ab einem bestimmten Datum (Module 1+2: der Koproduktions- bzw. Lizenzvertrag darf frühestens zu diesem Zeitpunkt unterschrieben werden; Modul 3: frühester Termin an dem der Film starten darf) beginnen bzw. eingereicht werden.
Reinvestitionsprojekte für Gelder aus diesem Aufruf müssen der Kommission bis zum 1. Oktober 2012 vorgelegt werden.
Die Antragsunterlagen für das Referenzjahr müssen bis zum angegebenen Einreichtermin an die Verwaltungsagentur in Brüssel gesendet werden (Poststempel gilt).
Einreichtermin
17. Juni 2011 (abgelaufen)
Reinvestitionsprojekte müssen der Verwaltungsagentur in Brüssel bis zum 1. Oktober 2012 präsentiert werden.
Download
Richtlinien und Antragsformulare