


Unterstützt und gestärkt werden soll die Entwicklung und digitale Verbreitung von europäischen audiovisuellen Katalogen und Programmen.
Unabhängige europäische Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Produktion, der Vertrieb oder das Abspiel von Filmen ist und die Inhaber eines Rechtekatalogs über europäische audiovisuelle Werke sind.
Eingereicht werden können neue Projekte aus den beiden Kategorien Video On Demand (B2C) und Digitale Kinoauswertung (DCD; B2B). In die erste Kategorie fallen Projekte, die einen Zugang zu europäischen audiovisuellen Werken auf Pay-Per-View- oder On-Demand-Basis anbieten. Unter die zweite Kategorie fallen Vertriebsmodelle, die Kinos auf digitalem Weg mit Filmen beliefern (z.B. per Satellit oder Online).
Das Programmangebot des VoD-Katalogs kann neben Kino- und TV-Filmen aller Genres (auch TV-Serien und Kurzfilme) ebenfalls sogenannte alternative Inhalte wie Making Ofs, Konzerte, Performances oder Bühnenwerke beinhalten. Im Bereich DCD sind alternative Inhalte nicht zulässig.
Der Anteil alternativer Inhalte eines VoD-Angebots darf 40% nicht überschreiten.
Maximal 40% des Programmangebots dürfen aus dem gleichen MEDIA-Land stammen.
Das Programm muss aus mindestens fünf MEDIA-Ländern stammen und fünfsprachig angeboten werden.
Gefördert bzw. anerkannt werden max. sechs Monate Projektvorbereitung vor Start des Projekts, auch wenn die Vorbereitungsphase länger dauern sollte. Grundsätzlich sollte das Projekt spätestens in einem in den Richtlinien angegebenen Zeitraum starten. Die Fördersumme beträgt maximal 50% der Gesamtkosten.
- Anzahl der Partner und der Länder, für die das Projekt konzipiert ist
- Die Qualität des Programms/Katalogs: Mindestens 60% desVoD-Angebots muss aus so genanntem „Core Content“ (Spielfilm, Animation, Kreativer Dokumentarfilm. TV-Filme, -Serien und Kurzfilme) bestehen, bei Digitalem Vertrieb sind es 100%.
- Zielpublikum und Kosten-Nutzen-Effekt für Industrie und Nutzer
Die Antragsunterlagen müssen bis zum angegebenen Einreichtermin an die Verwaltungsagentur in Brüssel geschickt werden (Poststempel gilt).
Einreichtermine:
20. Juni 2011 (abgelaufen)
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Richtlinien und Antragsformulare
