MEDIA Programm der Europäischen Union  
 
   
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Allgemeine Informationen
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Das jüngste Gewitter
Die Zauberflöte

Mein Bruder ist ein Einzelkind

 
MEDIA 2007
Das MEDIA-Programm wurde 1990 von der Europäischen Union zur Unterstützung und Stärkung der europäischen audiovisuellen Industrie initiiert. MEDIA 2007, das 2007 an den Start ging, setzt die drei Vorgängerprogramme MEDIA, MEDIA II und MEDIA Plus fort. MEDIA 2007 hat eine Laufzeit von sieben Jahren (2007-2013) und ist mit einem Gesamtetat von 755 Mio. Euro ausgestattet, der sich auf die Bereiche Vertrieb, Unterstützung für Produzenten (Entwicklung, Finanzierungsförderung und TV-Ausstrahlung) , Training, Promotion und Pilotprojekte verteilt.
Antragsberechtigte Unternehmen
Grundsätzlich antragsberechtigt sind Vertriebs- und Verleihfirmen, Produktionsfirmen, Trainingsinitiativen, Festivals und Unternehmen, die Promotionmaßnahmen für den europäischen Film durchführen oder die neue Technologien für den Vertrieb europäischer Inhalte entwickeln oder bereitstellen (Digitalisierung). Ein antragstellendes Unternehmen muss seinen Sitz in einem der MEDIA-Mitgliedsländer haben und sich mehrheitlich im Besitz von Staatsbürgern eines MEDIA-Mitgliedslandes befinden. Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.
Förderungen
In der Regel übernimmt MEDIA maximal 50% der Kosten einer Maßnahme, die restlichen 50% der Finanzierung muss der Antragsteller garantieren. Stammt der Antrag aus einem Land mit geringer Produktionskapazität oder spiegelt die Maßnahme die Vielfalt der europäischen Kultur auf besondere Weise wider, kann die Unterstützung in Ausnahmefällen auf 60% angehoben werden. In der Regel werden die Förderungen als Zuschuss vergeben.
Aufrufe, Richtlinien, Antragsformulare
Anträge auf Förderung können nur im Rahmen von so genannten Aufrufen gestellt werden, welche die EU-Kommission für jeden Förderbereich regelmäßig veröffentlicht und die neben den Richtlinien auch die Antragsformulare beinhalten. Sämtliche Aufrufe können entweder von der Website von MEDIA Desk und Antennen, den deutschen Informationsbüros, herunter geladen oder direkt bei den Büros angefordert werden.
Einreichung eines Antrags
Anträge müssen bis zum in den Richtlinien angegebenen Einreichschluss nach Brüssel geschickt werden, wobei das Datum des Poststempels gilt. Die Informationsbüros des MEDIA-Programms beraten Antragsteller und sind bei der Antragstellung behilflich. Anträge können nur im Rahmen der gültigen Aufrufe gestellt werden und stets unter Verwendung der aktuellen Antragsformulare.

Download der MEDIA Info-Broschüre mit einem allgemeinen Einführungstext zu MEDIA und den jeweiligen Förderbereichen als PDF-Datei