


Im Rahmen der Förderlinie Pilotprojekte wird eine Projektförderung von max. 50% für europäische Projekte vergeben, die sich den technologischen Veränderungen und der Digitalisierung von Vertriebs- und Vermarktungswegen widmen.
Unterstützt werden mehrsprachige, nicht-lineare Vertriebsmodelle, die vom klassischen On-Demand-Dienst abweichen, webbasierte Archiv- und Distributionsplattformen zur Systematisierung, Verteilung und Verbreitung von digitalem Bild-, Video- und Tonmaterial sowie für bereits geförderte Pilotprojekte.
Entsprechend können nicht nur Unternehmen der audiovisuellen Industrie aus den Bereichen Vertrieb und Produktion einreichen, sondern ebenso branchenverwandte Firmen, Organisationen, Institute sowie Unternehmen des Content- und Online-Technologiebereichs.
Ist das Projekt über mehrere Jahre hinweg angelegt, haben Förderempfänger die Möglichkeit, im Rahmen weiterer Aufrufe eine Nachfolgeförderung für das Projekt zu erhalten. Der Aufruf erscheint einmal pro Jahr.
Unterstützung der Entwicklung neuer Technologien zur Erhaltung und Verbreitung europäischer Inhalte und der Digitalisierung von europäischen audiovisuellen Werken und Vertriebswegen.
Unternehmen, Organisationen, Institutionen und Verbände der europäischen audiovisuellen Industrie.
Branchenverwandte Unternehmen, Dienstleister, Leasing-Firmen und Anbieter von Content und Online-Technologien
Gefördert wird die Entwicklung einer Internet-Technik, die die Bildung von lokalen Kinogemeinden ermöglicht, um gezielter Promotion und Marketing für den europäischen Film zu gestalten
Die Fördermittel werden als Zuschuss vergeben.
Die Fördersumme beträgt max. 50% der Gesamtkosten.
Eingereicht werden können neue Projekte und bereits geförderte Projekte, deren Entwicklung fortgeführt werden soll.
Das Projekt muss für die Märkte von mindestens vier europäischen Ländern relevant sein und in mindestens drei europäischen Sprachen zur Verfügung gestellt werden.
Anzahl und Erfahrung der europäischen Partner
Nutzen des Projekts für Industrie und Zielgruppe
Es können Projekte mit einer Laufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen müssen bis zum angegebenen Einreichtermin an die Verwaltungsagentur in Brüssel geschickt werden (Poststempel gilt).
Einreichtermin
14. Juni 2010 (abgelaufen)
Download
Richtlinien und Antragsformulare