


Unterstützung unabhängiger europäischer Fernsehproduzenten zur weiteren Verbreitung europäischer TV-Produktionen außerhalb ihres Ursprungslandes
Unabhängige europäische Fernsehproduktionsunternehmen
Eingereicht werden können Einzelprojekte oder Serien mit einer Gesamtlänge von mind. 50 Minuten (Fiction) bzw. mind. 25 Minuten (Dokumentar- und Animationsfilm).
Mindestens drei europäische Fernsehsender aus drei verschiedenen MEDIA-Mitgliedsländern müssen per Vorverkauf oder Koproduktionsvertrag beteiligt sein. Sind diese deutschsprachig, werden sie als Zugangsvoraussetzung anerkannt, werden aber im Rahmen der Auswahlkriterien bei der Vergabe der Punkte nicht berücksichtigt (siehe weiter unten „Auswahlkriterien“).
Bei Antragstellung müssen mindestens 50 % der Finanzierung gesichert und durch Verträge belegt sein. Die komplette Finanzierung muss zu 50% aus europäischen Quellen kommen.
Der Rechterückfall muss im Fall eines Vorverkaufs nach sieben Jahren, im Fall einer Sender-Koproduktion nach zehn Jahren erfolgen.
Die Förderung muss spätestens am ersten Drehtag beantragt werden.
Für die Förderentscheidung müssen die ersten drei Sender eine Beteiligungsschwelle erreichen, die einen Mindestprozentsatz am Produktionsbudget ausmachen. Dieser liegt je nach Land des Senders und Art des Projekts zwischen 0,1 und 1%.
Die Fördersumme beträgt bei Spiel- und Animationsfilmen bis zu 12,5%, und bei Dokumentarfilmen bis zu 20% des Produktionsbudgets.
Kosten werden ab sechs Monate vor dem Einreichtermin und bis 24 Monate (36 Monate bei Serien) nach diesem Datum anerkannt.
Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 € für Fiction- und Animationsfilme und 300.000 Euro für Dokumentarfilme
Auf der Grundlage eines Punktesystems werden Kriterien wie Anzahl der Sender, Höhe des nicht-nationalen Finanzierungsanteils, internationale Erfahrung des Antragstellers, internationales Vertriebspotential etc. bewertet.
Die Antragsunterlagen müssen bis zum entsprechenden Einreichschluss (s.o.) an die Verwaltungsagentur in Brüssel geschickt werden (Poststempel gilt).
Einreichtermine
16. Dezember 2011
(abgelaufen)
11. Juni 2012
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