


Stärkung der europäischen Filmindustrie durch Schulung und Weiterbildung von Medienschaffenden und Trainern Unterstützung der Vernetzung und Kooperation von Trainingsinitiativen
Europäische Weiterbildungsinitiativen und Einrichtungen, die Fortbildungsmaßnahmen für europäische Medienschaffende wie z.B. Produzenten, Regisseure, Autoren, Redakteure, Kinobetreiber, Vertriebsmitarbeiter, Anbieter von Content für neue Medien, Mitarbeiter aus den Bereichen Animation und Postproduktion sowie Finanziers anbieten
Europäische Film- und Fernsehhochschulen
Universitäten, professionelle Verbände und Organisationen, spezialisierte Trainingseinrichtungen und Privatunternehmen der audiovisuellen Industrie.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen: Anwendung Neuer Technologien, Neue interaktive Medien, Businessmanagement in den Bereichen Ökonomie, Recht und Technologien; Drehbuch- und Stoffentwicklung.
Nachweis über eine intensive Partnerschaft mit der Industrie
Die Teilnehmer müssen mehrheitlich aus einem anderen Land als dem Ursprungsland des Veranstalters der Fortbildungsmaßnahme stammen.
Jede Initiative muss für mindestens 15% der Teilnehmer Stipendien bereitstellen, die mindestens die Teilnahmegebühren abdecken. Ein Drittel davon muss Teilnehmern aus den 12 neuen Mitgliedsländern bzw. Kroatien vorbehalten sein.
Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Gefördert werden max. 50% des Gesamtbudgets für die Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme.
Antragsteller müssen nachweisen, dass sie finanziell, technisch und personell in der Lage sind, die Maßnahme durchzuführen sowie Erfahrung im Trainingsbereich besitzen.
Internationale Branchenrelevanz der Initiative, Erfahrung der Trainer, konzeptionelle Umsetzung und angestrebte Langzeiteffekte
Klare Definition der Zielgruppe
Kosteneffektivität sowie weitreichende Branchenvernetzung und Ko-Finanzierung durch AV-Industrie
Internationale Ausrichtung des Projekts, Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, Internationalität der Dozenten und Teilnehmer
Maßnahmen zur Bekanntgabe der Ergebnisse; die Initiative muss eine eigene Website besitzen.
Die Antragsunterlagen müssen bis zum angegebenen Einreichtermin bei der Verwaltungsagentur in Brüssel eingehen (Poststempel gilt).
Einreichtermin:
15. Juni 2011 (abgelaufen)
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Richtlinien und Antragsformulare
