GbRs wieder antragsberechtigt
MEDIA ändert Zugangsbedingungen
Nachdem für die vorangehenden MEDIA-Aufrufe sogannte "Gesellschaften bürgerlichen Rechts" aus Deutschland keinen Antrag auf MEDIA-Unterstützung mehr stellen konnten, haben sich die Zugangsbedingungen nun erneut geändert:
Zum Nachweis der Tätigkeit bzw. Existenz der Firma werden entweder der Gewerbeschein oder, bei Freiberuflern, der durch einen Steuerberater bestätigte Gesellschaftervertrag sowie die Bestätigung der nicht-gewerblichen Tätigkeit und ggfs. der Eintrag im Partnerschaftsregister beim Amtsgericht anerkannt.
Wir empfehlen allen Produzenten, sich unbedingt vor Antragstellung mit MEDIA Desk oder der MEDIA Antenne in Ihrer Region in Verbindung zu setzen.
Der nächste Einreichtermin für die Entwicklungsförderung ist der 17. November 2008, für die TV-Ausstrahlungsförderung der 14. November 2008.



