Aufruf 18-2009 für TV-Ausstrahlung
Einreichen bis zum 28.6.2010
Die Kommission hat die neuen Richtlinien für die TV-Ausstrahlungs-Förderung (Aufruf EACEA 18/2009) veröffentlicht. Weiterhin können unabhängige Produzenten für Fernsehprogramme, die eine 50%ige Finanzierung sowie Vorverkäufe bzw. Koproduktionsverträge mit mindestens drei europäischen Fernsehsendern vorweisen, im Falle von Fiktion und Animation bis zu 12,5% des Budgets beantragen, im Falle von Dokumentation bis zu 20%. Die Förderhöchstsumme beträgt im ersten Fall 500.000 Euro, für Dokumentarstoffe 300.000 Euro.
Die Auswahl der Projekte erfolgt auf der Grundlage eines Punktesystems, das sich aus der Bewertung des Vertriebspotentials - bedeutend ist hierbei die Anzahl der beteiligten Sender -, der Qualität des Projekts - Internationalität, europäisches Interesse - sowie dem Produktionshintergrund der Firma zusammensetzt.
Einreichtermin: 28. Juni 2010.
Die Aufrufe und Antragsformulare (ZIP):
» Aufruf 18-2009, ENGLISCH, WORD.Zip
» Aufruf 18-2009, ENGLISCH, PDF.Zip
» Aufruf 18-2009, FRANZÖSISCH, WORD.Zip
» Aufruf 18-2009, FRANZÖSISCH, PDF.Zip



