Aufruf 19-2009 für selektive Verleihförderung -
Einreichen bis zum 1.7.2010
Die Kommission hat den neuen Aufruf für die internationale Kinoverleihförderung mit einem Budget von 12.250.000 Euro veröffentlicht. Antragsberechtigt sind wie bisher Gruppen europäischer Verleiher, die einen nicht-nationalen Film herausbringen möchten. Ungefähr 30 Prozent des zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets sind für Filme mit einem Produktionsbudget bis drei Millionen Euro vorgesehen, die restlichen 70 Prozent für Filme mit einem Budget zwischen drei und fünfzehn Millionen Euro. Für diese höher budgetierten Filme müssen sich mindestens sieben Verleiher zusammenschließen, um als Gruppe antragsberechtigt zu sein. Bei den kleineren Filmen genügt nach wie vor eine Gruppe von fünf Verleihern. Die Förderhöchstsumme beträgt in jedem Fall 150.000 Euro pro Verleiher und pro Film. Für Filme mit einem Budget über 15 Millionen Euro kann keine selektive Förderung mehr beantragt werden.
Einzelne Verleiher können sich auch weiterhin einer bereits geförderten Gruppe anschließen, wenn der Film innerhalb von achtzehn Monaten nach der ersten Antragstellung startet.
Die Aufrufe und Antragsformulare (ZIP):
» Aufruf 19-2009, Selektive Verleihförderung, ENGLISCH, WORD.Zip
» Aufruf 19-2009, Selektive Verleihförderung, ENGLISCH, PDF.Zip



